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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#85
Gerichtstermin ist nächste Woche. Mental habe ich das Thema für mich abgeschlossen. Ich werde den Ball trotzdem hart spielen.

Ich habe aber noch mal eine Frage "off-topic":

Während der Inobhutnahmen musste ich ja statt Unterhalt einen Kostenbeitrag an das Sozialamt zahlen (Diskussionen laufen noch). Parallel dazu wurde die Beistandschaft beendet. Die Inobhutnahme ist ja jetzt durch. Das Kind ist wieder bei der Mutter. Mein Titel war befristet. Die Befristung ist während der Inobhutnahme ausgelaufen. Aktuelle zahle ich also keinen Unterhalt. Nun hat das minderjährige Kind ja bekanntermaßen Anspruch auf einen Titel und damit auch auf Unterhalt und ich bin ja seinerzeit (also vor 15 Jahren) auch in Verzug gesetzt worden. Aber was mache ich jetzt? Nichts zahlen, abwarten und hoffen, daß die Mutter inzischen den Kontakt zum JA scheut? Kann ich dann die Zeit bis man wieder auf mich zukommt als "Bonus" verbuchen? Oder muss ich sowieso rückwirkend blechen und es wäre schlauer aktiv auf Mutti zuzugehen und ein konservatives Unterhaltsangebot ohne Titel zu unterbreiten?
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 04-04-2025, 10:39

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