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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#86
Berichte jedenfalls, wie der Gerichtstermin lief und um was es noch ging.

Bezüglich Titel und Unterhalt: Bezahle jetzt wieder den Satz laut Düsseldorfer Tabelle. Sprich kein Wort von "Titel", sondern bezahle einfach. Das ist genau das, was sie auch einklagen könnte. Problemlos auch ohne Jugendamt. Dann wäre es sogar noch teurer für dich, Anwaltskosten. Die Mutter weiss längst sehr gut, dass sie die Kohle immer bekommt und das stimmt leider.
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von p__ - 04-04-2025, 10:47

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