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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#89
(29-02-2024, 15:35)p__ schrieb: Wenn du das versuchst, mach es ohne Anwalt (das kostet nur Geld) und gehe gemäss §1671 Ab. 2 Nr. 2 BGB vor. Wenn du Alleinsorge hättest, heisst das nicht dass das Kind sofort zu dir zieht. Die Mutter hat ja jetzt auch Alleinaorge und das Kind wohnt nicht bei ihr...

Ich würds probieren, das ist billig, im Zuge dessen erfährst du vielleicht mehr über das Kind.

Das Kind müsste jetzt 14 Jahre alt sein

Demnach kann es entscheiden wo es Leben will

Und um p_ nochmal an andere Stelle zu zitieren :
Ein Kindeswechsel von Mutter zu Vater macht 1000€ aus  Cool
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von Alimen T - 04-04-2025, 14:18

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