09-04-2025, 09:01
Gewaltschutzverfahren sind Zivilrecht. Da gibt es keinen Angeklagten und keinen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Da steht Antrag gegen Antrag, hier Antrag Frau/Mutter gegen Antrag Mann/Vater, womit schon das meiste gesagt ist.
Kostenrisiko, Aufwandsrisiko, Risiko dass am Ende dasselbe rauskommt wie ohne weiteren Verfahrensgang.
Zitat:Warum sollte ich?
Kostenrisiko, Aufwandsrisiko, Risiko dass am Ende dasselbe rauskommt wie ohne weiteren Verfahrensgang.