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JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen?
#44
Gewaltschutzverfahren sind Zivilrecht. Da gibt es keinen Angeklagten und keinen Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Da steht Antrag gegen Antrag, hier Antrag Frau/Mutter gegen Antrag Mann/Vater, womit schon das meiste gesagt ist.

Zitat:Warum sollte ich?

Kostenrisiko, Aufwandsrisiko, Risiko dass am Ende dasselbe rauskommt wie ohne weiteren Verfahrensgang.
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RE: JA 'ermittelt' gegen Mutter - wie vorgehen? - von p__ - 09-04-2025, 09:01

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