09-04-2025, 15:54
(08-04-2025, 14:48)p__ schrieb: Die wollen das alles aussitzen. Einschliesslich Jugendamt. Die werden sich an den Fall erst wieder erinnern, wenn die Mutter neue Dinge tut, die eine Kindeswohlgefährdungsmeldung auslösen.
Wenn dieser Fall eintritt wäre ich allerdings so frei, Strafantrag gegen den/die Mitarbeiter des Jugendamts zu stellen. §257 StGB.
Es wird zwar nicht zu einer Verurteilung kommen, aber eine Vorladung zur Polizei und staatsanwaltliche Ermittlungen können schon so einiges bewirken bei diesem Gesockse.
Bibel, Jesus Sirach 8.1