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Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme
#92
Eine Überraschung hält die Nummer noch für mich bereit. Im Beschluß heißt es, daß von der Erhebung von Gerichtskosten und Auslagen abgesehen wird. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Ich interpretiere das mal dahingehend, daß das Verfahren umsonst war. Was allerdings mit dem Gutachten wird erschließt sich mir nicht. Das sind doch bestimmt außergerichtliche Kosten!?
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RE: Einkommensauskunft wegen Inobhutnahme - von i-wahn - 15-04-2025, 12:18

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