20-04-2025, 09:45
also...in meinem fall war das so, daß ich meine tochter nach beschlußverkündung durch das FG sofort in der
local schule angemeldet habe, sie sofort aus der schule in münchen abgeholt habe, obwohl dieses linksgrünversiffte
pack mir einreden wollte, daß die schülerin sich schon eingelebt hatte..(nach 10 tagen)
an einem freitag habe ich sie mit hilfe vom JA in ED bei mama in muc abgeholt, ging zwar mit tränen und
vielen drohungen einher...aber das JA stand felsenfest hinter mir, auch schon im verfahren. also lass keine
zeit verstreichen, wenn die mutter schon weggezogen ist! abholen! das OLG wird nur prüfen, ob das FG
verfahrensfehler gemacht hat!
bb
netlover
local schule angemeldet habe, sie sofort aus der schule in münchen abgeholt habe, obwohl dieses linksgrünversiffte
pack mir einreden wollte, daß die schülerin sich schon eingelebt hatte..(nach 10 tagen)
an einem freitag habe ich sie mit hilfe vom JA in ED bei mama in muc abgeholt, ging zwar mit tränen und
vielen drohungen einher...aber das JA stand felsenfest hinter mir, auch schon im verfahren. also lass keine
zeit verstreichen, wenn die mutter schon weggezogen ist! abholen! das OLG wird nur prüfen, ob das FG
verfahrensfehler gemacht hat!
bb
netlover