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Länderübergreifende Vollstreckung
#14
Schlupflochsuche, einfach Vorstellungen, Hoffnungen und Stichworte in den Topf werfen...

Dänemark: Seit 20.12.2012 wird die Brüssel-Ia-Verordnung in Dänemark umgesetzt. Ia, nicht IIa. Damit kann eine gerichtliche Entscheidung, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ergangen und dort vollstreckbar ist, auch in Dänemark sofort vollstreckt werden. Es gibt nur eine kleine Hürde extra, um dem dänischen Rechtsvorbehalt zu genügen. Der Antrag geht per digitaler Post ans Vollstreckunggericht. Eine Bescheinigung gemäß Artikel 53 der Brüssel-Ia-Verordnung ist beizufügen, dann läuft das einschliesslich erforderlicher polizeilicher Vorführung des Schuldners oder außergerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen sehr nahtlos.

Grossbritannien: Ist wie in anderen Nicht-EU-Ländern mit einem Exequaturverfahren verbunden, was die Vollstreckung aufwendiger und langsamer macht. Geht nach HGÜ und dem Vollstreckungsabkommen von 1961. Sich darauf zu verlassen kann aber zu denselben Effekten führen, wie ihn Leute erlebten, die nach Osteuropa sind um Ruhe zu haben. Innerhalb eines Jahrens nach Umsetzung der Verordnungen waren sie nach den überraschend schnell eingeführten neuen Regeln gepfändet. Eben das wird eben vorbereitet, es wird über ein neues Abkommen zwischen London und Brüssel verhandelt. Überraschung.

Thailand: Siehe GB. Exequaturverfahren. Hohe Hürde, aber nicht unmöglich.

Ausländer oder Deutscher im Ausland mit Vermögenswerten in Deutschland: Wird problemlos vom deutschen Gerichtsvollzieher gepfändet, wenn deutscher Titel vorliegt. Zusätzlich sind Abzweiganträge möglich, etwa für die Rente und sogar zukünftige Rentenansprüche. Ausländische Nicht-EU-Titel benötigen das besagte Exequaturverfahren.

Vollstreckung: Es gilt IMMER das Vollstreckungsrecht X für Werte in X, wenn der Schulder im Land X lebt. Grenzen, Möglichkeiten, Pfändungsfreibeträge, das alles geht nach der Rechtsordnung in der sich der Schuldner befindet. Der Schuldner kann Konstruktionen auftürmen. Er aus Land X, lebend im Land Y, seine Goldmünzen im Land Z. Es dürfte aber eine Teil- oder Vollzeittätigkeit werden, alle Details regenfest zu gestalten und solche Anleitungen werden ganz sicher nicht in einem Internetforum herumgereicht.
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RE: Länderübergreifende Vollstreckung - von p__ - 28-04-2025, 11:16

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