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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren
#3
Ich habe aus Neugierde 2014 (Himmel, wie die Zeit vergeht) auch eine Ausbildung zum Mediator gemacht. Und ein paar, in mühevoller Arbeit, ausgearbeitete Scheidungsfolgenvereinbarungen aufgesetzt, die auch notariell beglaubigt wurde. Nach entsprechender Mediation...

Die kurze Antwort von ´p beinhaltet alles, was man dazu wissen muss. Dem ist nichts hinzu zu fügen.

Wenn das Gericht beschlossen hat, dass ihr eine Mediation machen sollt (ich weiß ja nicht, was ihr gerade für ein Verfahren am Laufen habt), hängst Du - wie Alle - am Fliegenfänger. Gehst Du nicht hin. Fällt´s Dir auf die Füße. Gehst Du hin, wurde wieder Zeit verplempert und sie scheitert sowieso.

Lass die ersten beiden Termine über Dich ergehen. Vielleicht sprengt ja die Ex das Ding selbst. Du kannst jederzeit abbrechen. Begründung: Kein Kontext. Gut begründen. Ende.
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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von RDS - 05-05-2025, 14:17
RE: Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von Nappo - 05-05-2025, 21:53

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