07-05-2025, 09:54
(18-04-2025, 21:59)Lost schrieb: Pop(18-04-2025, 16:50)Petrus schrieb:(12-04-2025, 19:30)Nappo schrieb: ... . Gutachten kennen nach oben hin keine Grenze mehr. 13.000 € ist üblich. ...... Insbesondere bei Gutachten ist das einfach, weil man nicht zur Teilnahme am Gutachten gezwungen werden kann und damit dieser Kostenblock schonmal wegfällt. Die daraus entstehenden Nachteile kommen ohnehin, nur eben mit weniger Kosten und Aufwand.
eine Befreiung.
Man kann zwar zu einer Teilnahme an einem Gutachten nicht gezwungen werden - wenn es trotzdem auf Aktenlage erstellt wird ist die Hälfte der Kosten zu tragen.
Ich gebe Dir Recht. Aber meistens werden die Gutachten beauftragt, um Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu klären. Wenn man in der Situation darauf verzichtet, gibt es kein Gutachten und die Kosten fallen weg.
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