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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren
#14
Hochstrittigkeit - wenn sie per definitionem tatsächlich zutrifft - ist leicht zu erkennen. Ist sie erkannt, macht jeder Mediator, der was von seinem Job versteht, einen Rückzieher.
Ein Symptom der Hochstrittigkeit ist ja gerade, dass die Eltern NICHT miteinander kommunizieren können. Das aber ist Voraussetzung für eine Mediation.

Und auch hier wieder: Die Unfähigkeit und der mangelnde Wille von Seiten Richter und Co, Mediation überhaupt zu verstehen. Stattdessen also nur ein weiteres Klötzchen im Spielkasten der Helferindustrie.

Überhaupt ist Hochstrittigkeit für dieses Gesocks ja auch nur dazu da, um Umgangsausschlüsse oder max. begleiteten Umgang zu rechtfertigen. Also den Ausschluss des Vaters. Würde man das - wie man selbst ja gerne sagt - voneinander im Interesse des Kindes trennen, ist nämlich geregelter Umgang auch bei Hochstrittigkeit überhaupt kein Problem.

Vater holt Kind von der Schule ab. Bringt es später an die Haustüre. Kind klingelt. Geht rein. Ende.
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Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von RDS - 05-05-2025, 14:17
RE: Mediation Vor/nach Gerichtsverfahren - von Nappo - 08-05-2025, 11:27

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