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UV Leistungen Inanspruchnahme
#2
(09-05-2025, 13:27)Nappo schrieb: Kann die UVK den Verkauf des Hauses verlangen? Meiner Meinung nach ja: Verwertung des Vermögens.

Ja. Siehe OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 19.05.2021 - 4 UF 41/21.

Da kommen sie wieder mit §1603 Abs. 2 als Totschlagargument.

Chancen sehe ich da nur, wenn es eine Bruchbude ohne Heizung und fließend Wasser ist. 
Oder die Hütte ist so klein, das es keinen Unterschied macht, ob er da wohnt oder zur Miete lebt.

Verkauft er die Bude, muss er aus dem Vermögensstamm für den MU zuschiessen. Legt er das Geld an,
erhöhen die Kapitalerträge sein unterhaltsrelevantes Einkommen. Ein Schuß in den Fuß.

Wenn er jetzt tituliert und aufstockt, hat er ein Jahr Zeit geschunden, bevor ihm das Jobcenter wegen Verwertung der Bude auf das
Dach steigt. Wohngeld würde ich zuerst beantragen. Wenn der Antrag auf WG abgelehnt wird, kann er umgedeutet werden in einen ALG II Antrag.
Bedeutet, man verliert keine Zeit und fängt nicht wieder bei Null an.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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UV Leistungen Inanspruchnahme - von Nappo - 09-05-2025, 13:27
RE: UV Leistungen Inanspruchnahme - von Sixteen Tons - 09-05-2025, 14:09
RE: UV Leistungen Inanspruchnahme - von p__ - 09-05-2025, 15:04
RE: UV Leistungen Inanspruchnahme - von Nappo - 10-05-2025, 11:57

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