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UV Leistungen Inanspruchnahme
#3
Punkt 1 und 2 liegen ja schon auf dem Tisch. Möglichkeiten sehe ich nur beim Haus. Freilich nicht so angenehm:
a) Ausziehen und vermieten. Einziehen in ein WG-Zimmer oder sonst etwas bezahlbares. Mieteinnahmen sind zwar auch Einnahmen und unterhaltsrechtlich relevant, aber er kann das Haus halten und unterm Strich besser leben wie mit einem Wohnvorteil von 825 €.
b) Teilvermieten, Untervermieten. Keine Spaziergang, ich weiss.
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UV Leistungen Inanspruchnahme - von Nappo - 09-05-2025, 13:27
RE: UV Leistungen Inanspruchnahme - von p__ - 09-05-2025, 15:04
RE: UV Leistungen Inanspruchnahme - von Nappo - 10-05-2025, 11:57

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