10-05-2025, 13:55
Bei einer Strafanzeige die Akte nicht zu kennen, ist immer schlecht. Das wiederum ist der Grund, warum man zur polizeilichen Vernehmung nicht geht. Das rät jeder Strafrechtler zurecht.
Wenn das JA tatsächlich Zeuge ist - was Du nicht weißt, da Du die Akte nicht kennst - wird es zur Stellungnahme aufgefordert - und die siehst Du auch nicht.
Du bist nicht die Instanz, die das JA zu einer Stellungnahme auffordern kann in diesem Verfahren. Das wäre nur der Staatsanwalt. Wenn Du Dich beim JA gar nicht gemeldet hast und dort das Vorgeworfene also gar nicht getan hast, wird das JA das Ganze von sich aus dem Staatsanwalt mitteilen.
Wenn du beweisen kannst, dass Du es nicht warst - wie auch immer das gehen soll - und Dir 100% sicher bist, könntest du zur Vernehmung gehen. Raten würde ich so etwas nicht. Blöd ist nur, dass der Strafrechtler Geld kostet. Das musst du also für dich entscheiden.
Generell - wie gesagt - würde ich mich passiver und dem JA gegenüber nicht so fordernd, verhalten.
Wenn das JA tatsächlich Zeuge ist - was Du nicht weißt, da Du die Akte nicht kennst - wird es zur Stellungnahme aufgefordert - und die siehst Du auch nicht.
Du bist nicht die Instanz, die das JA zu einer Stellungnahme auffordern kann in diesem Verfahren. Das wäre nur der Staatsanwalt. Wenn Du Dich beim JA gar nicht gemeldet hast und dort das Vorgeworfene also gar nicht getan hast, wird das JA das Ganze von sich aus dem Staatsanwalt mitteilen.
Wenn du beweisen kannst, dass Du es nicht warst - wie auch immer das gehen soll - und Dir 100% sicher bist, könntest du zur Vernehmung gehen. Raten würde ich so etwas nicht. Blöd ist nur, dass der Strafrechtler Geld kostet. Das musst du also für dich entscheiden.
Generell - wie gesagt - würde ich mich passiver und dem JA gegenüber nicht so fordernd, verhalten.