14-05-2025, 09:49
In diesem Zusammenhang ist auch noch folgendes beachten: wenn der Ehemann vom Versorgungsausgleich ausgeschlossen würde und dadurch im Alter der Sozialkasse anheim fallen würde, wäre eine solche Vereinbarung (möglicherweise in Form eines Vergleichs o.ä.) eine Vereinbarung zu Lasten Dritter und damit sittenwidrig und ungültig.
Der Gute soll sich auf nichts einlassen.
Im Zivilrecht (und das ist ein Scheidungsverfahren nun mal) kann ein jeder vortragen was er will, er muß nichts beweisen. Wenn allerdings die Gegenseite die vorgetragenen Vorwürfe unbeantwortet hinnimmt, kann das blöde ausgehen. Von daher würde ich raten, dass kurz und knapp auf die Vorhaltungen eingegangen wird wie folgt:
- dass die Ehefrau für den Lebensunterhalt sorgt und er für die Kinder war vereinbart. Es entsprach der ehelichen Praxis.
- da er die Hauptlast der Erziehung der Kinder trug, beantragt er die Zurechnung der Kindererziehungszeiten alleinig auf sein Rentenpunktenkonto.
- alle anderen Dinge wie Versuche zur Selbststänigkeit u.a. scheiterten wegen seiner Verpflichtung zur Kinderbetreuung.
So rum würde ich es versuchen.
Der Gute soll sich auf nichts einlassen.
Im Zivilrecht (und das ist ein Scheidungsverfahren nun mal) kann ein jeder vortragen was er will, er muß nichts beweisen. Wenn allerdings die Gegenseite die vorgetragenen Vorwürfe unbeantwortet hinnimmt, kann das blöde ausgehen. Von daher würde ich raten, dass kurz und knapp auf die Vorhaltungen eingegangen wird wie folgt:
- dass die Ehefrau für den Lebensunterhalt sorgt und er für die Kinder war vereinbart. Es entsprach der ehelichen Praxis.
- da er die Hauptlast der Erziehung der Kinder trug, beantragt er die Zurechnung der Kindererziehungszeiten alleinig auf sein Rentenpunktenkonto.
- alle anderen Dinge wie Versuche zur Selbststänigkeit u.a. scheiterten wegen seiner Verpflichtung zur Kinderbetreuung.
So rum würde ich es versuchen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1