14-05-2025, 21:38
Genau dieser (von ihr gelogene) Fall, Erwerbsweigerung ist kein Grund für grobe Unbilligkeit. Sogar in kinderlosen Ehen. Eine Ehe enthält keine Erwerbsarbeitspflicht. Das ist Sache der Eheleute. Bei einem untragbaren Dissens steht Jedem die Scheidung frei, ansonsten gilt die Situation als hingenommen. Ein paar Millionen Frauen machens auch so.
Es gibt in Deutschland 166.504 zugelassene Rechtsanwälte, ich garantiere ihm dass er in der nächst grösseren Stadt genügend taugliche Anwälte findet. Deutschland ist eng und dicht besiedelt, die nächste grössere Stadt ist immer nahe.
Der Kredit ist lächerlich. Wenn er sich so von der Ex anmachen lässt, sollte er sich besser gleich begraben lassen, ihm ist nicht zu helfen und das verkürzt die Sache.
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