15-05-2025, 02:09
Also der Paragraph kann nur angewendet werden bei einer Härtefallscheidung.
Aus Erfahrung
(im Bekanntenkreis )weiß ich,
dass zum Beispiel fremdgehen keine Härtefallscheidung ist.
Er hätte sie wegklatschen müssen um eventuell sowas begründen zu können .
Das soll er ihr aber nicht
Erwähnen sonst kommt sie auf falsche Gedanken .
Er soll seine Ex auf jeden Fall schön finanziell rasieren und sich auf Urteile beziehen
die ja regelmäßig zu Gunsten von *schmarotzern* Entschieden werden.
Klar will die Anwältin einen Vergleich .
Beim Vergleich gibts mehr Geld .
Aus Erfahrung
(im Bekanntenkreis )weiß ich,
dass zum Beispiel fremdgehen keine Härtefallscheidung ist.
Er hätte sie wegklatschen müssen um eventuell sowas begründen zu können .
Das soll er ihr aber nicht
Erwähnen sonst kommt sie auf falsche Gedanken .
Er soll seine Ex auf jeden Fall schön finanziell rasieren und sich auf Urteile beziehen
die ja regelmäßig zu Gunsten von *schmarotzern* Entschieden werden.
Klar will die Anwältin einen Vergleich .
Beim Vergleich gibts mehr Geld .