17-05-2025, 09:05
(15-05-2025, 09:02)p__ schrieb:(15-05-2025, 02:09)Alimen T schrieb: Beim Vergleich gibts mehr Geld .
Zu sowas einen Vergleich vorzuschlagen ist Handeln, das gegen die Interessen des Mandanten verstößt und dadurch die Berufspflichten des Anwalts verletzt.
Man lese sich hierzu den §356 StGB Parteiverrat durch.
Bibel, Jesus Sirach 8.1