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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#76
1. Nein. Schulden entstehen aus der Differenz von titulierten Unterhaltsverpflichtungen und Zahlungshöhe. Das ist hier identisch. Aus dem Vergleich, der von dir nicht komplett befolgt wurde ist nur eine Verpflichtung entstanden, den Vergleich umzusetzen, aber die Folgen dieser Umsetzung gelten erst ab Umsetzung.
2. Das geht nicht. Den Pfändungsfreibetrag bei Unterhalt setzt das Vollstreckungsgericht fest und zwar nicht präventiv, sondern wenn eine Pfändung tatsächlich vorliegt.
3. Nein.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von p__ - 21-05-2025, 13:41

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