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Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen
#77
Ich denke, Du hast hier etwas falsch verstanden, p.
Der TO hat den Vergleich insoweit umgesetzt, als er die Urkunde hat abändern lassen. Allerdings hat er den Unterhalt nicht dynamisiert gezahlt, sondern nur den tatsächlich angegeben Betrag von einst.

Es kann somit der Differenzbetrag aus der Urkunde gepfändet werden, zumindest für ein Jahr rückwirkend.
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RE: Umgangsboykott – Gutachten - Strafanzeigen - von Theo - 21-05-2025, 14:18

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