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Kosten vom Unterhalt abziehbar?
#1
Moin,

2023 und 2024 habe ich die wöchentlichen Reitstunden der Tochter sowie die Kosten für Reitabzeichen bezahlt.
Für 2025 informierte ich die Austrägerin 3 Wochen vorm Reitabzeichen, dass sie diesmal die Kosten dafür tragen soll, andernfalls würde die Tochter nicht daran teilnehmen dürfe.

Es kam natürlich keine Reaktion oder gar das Geld dafür (160 Euro)


Ich habe dann einfach frecherweise die 160 vom Unterhalt abgezogen.
Durfte ich das so einfach? 

Weil natürlich kam nach Zahlung des Unterhaltes direkt der Hinweis dass die 160 Euro fehlen würden. Ich sollte diese noch nachzahlen. Hab ich aber bisher noch nicht gemacht. 

Gestern kam dann der Hinweis, dass sie ihren Anwalt mit der Vollstreckung demnächst beauftragen würde sollte ich in den nächsten Tagen nicht zahlen.

Zahlen? Oder krieg ich das so durch?

Mit was für zusätzlichen kosten muss ich rechnen sollte ich stur bleiben?

Danke für Hilfe
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Nachrichten in diesem Thema
Kosten vom Unterhalt abziehbar? - von datrainer - 22-05-2025, 09:52
RE: Kosten vom Unterhalt abziehbar? - von Nappo - 22-05-2025, 10:32
RE: Kosten vom Unterhalt abziehbar? - von Theo - 22-05-2025, 11:23

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