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Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt?
#6
(24-05-2025, 07:24)Sophos schrieb: wie meinst du das? Also ich bin noch knapp über meinem Mindestselbstbehalt bei 100% ...

Du könntest in den Bereich fallen, in dem du aufstockende Leistungen erhälst. Je nach Kosten für deine Wohnung. Wird hier im Forum sehr oft beschrieben. Zwei jüngere Threads sind https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13618 und https://www.trennungsfaq.com/forum/showt...?tid=13841 .

Über die absolute und relative Kindesunterhaltshöhe sowie sie schwachsinnigen Berechnungsmethoden über eine angebliche abgeleitete Lebensstellung, dem Diebstahl des Kindesgeldes und der ganze Schmu, da haben wir uns auch schon das halbe Forum lang unterhalten und beklagt. Hier ist das bekannt, da draussen entweder nicht oder man WILL es nicht wissen.

Lösen kann man das nur individuell, je nach Willen und Können und Situation. Eine sehr gute Methode ist eine gepflegte 80% Teilzeitarbeit mit einem freien Freitag und Aufstocken.
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RE: Unterhalt gemäß Düsseldorfertabelle 2015 - Gerrechtfertigt? - von p__ - 24-05-2025, 19:33

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