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Darlehen ... und das Haus als Sicherheit?
#3
Vielen Dank für die Antwort.
(20-05-2025, 08:56)Nappo schrieb: Dein Haus, auch wenn es während der Ehe gekauft wurde, unterfällt dem Zugewinn. Die beiden Eigentumswohnungen unterfallen nicht dem Zugewinn, da sie ja durch die 50/50 Aufteilung beiden schon zur Hälfte gehören. Im Rahmen einer Scheidung spielt es keine Rolle, wer wie viel von den Kosten gezahlt hat. Das war eine eheprägende Geschichte, weshalb man die gezahlten Kosten nicht hinterher "irgendwie" umlegen kann.

Ich würde gerne ein Darlehen zur Unternehmensgründung / Business-Zwecke aufnehmen und das Haus als Sicherheit verwenden. Damit bleibt das Haus temporär nicht mein sondern Bankeigentum und damit fehlt das Haus temporär aus dem Zuggewinnausgleich. Falsch?
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RE: Darlehen ... und das Haus als Sicherheit? - von itler - 25-05-2025, 19:21

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