26-05-2025, 10:01
Lustig, der Staat war dann ja schnell, das Wechselmodell einzuführen. Allerdings nicht zwischen den Eltern, sondern zwischen sich selber und der Mutter.
Aber wieso einfallen lassen? Hatten wir doch schon.
Die letzte Verlängerung des Betreuungsunterhalts ging einher mit dem Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung ab 1 Jahr Kindesalter. Und der BGH sorgte für die Änderung, Betreuungskosten künftig als Mehrbedarf zu berechnen. Ergebnis: Papa zahlt an Mutti mehr, weil Mutti das Kind betreut. Und Papa zahlt an das KInd zu Händen Mutti mehr, weil sie das Kind nicht betreut. So geht das und so wirds auch diesmal sein :-)
Aber wieso einfallen lassen? Hatten wir doch schon.
Die letzte Verlängerung des Betreuungsunterhalts ging einher mit dem Rechtsanspruch auf Fremdbetreuung ab 1 Jahr Kindesalter. Und der BGH sorgte für die Änderung, Betreuungskosten künftig als Mehrbedarf zu berechnen. Ergebnis: Papa zahlt an Mutti mehr, weil Mutti das Kind betreut. Und Papa zahlt an das KInd zu Händen Mutti mehr, weil sie das Kind nicht betreut. So geht das und so wirds auch diesmal sein :-)