27-05-2025, 15:21
Hallo Forum,
ich bin Ende April 24 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Nutzungsentschädigung wurde sofort geltend gemacht, es standen 800€ im Raum, was lächerlich ist für ein Haus mit 200qm auf 1400qm Grundstück, aber eine marktgerechte Miete kann man ja frühestens nach dem Trennungsjahr fordern. Meine Frau ist dann Ende September ausgezogen. Mein Anwalt hat mir immer wieder ausgeredet, die Nutzungsentschädigung tatsächlich einzufordern, um nicht weiter Öl in´s Feuer zu gießen, wobei unsere Kommunikation ohnehin ne Katastrophe ist. Ich war aber nicht dringend auf das Geld angewiesen.
Mein Frage: Verjährt dieser Anspruch irgendwann, also muss ich aufpassen, nicht zu lange zu warten? Ganz ideal wäre es natürlich, diesen erst nach dem Zugewinnausgleich einzufordern, sonst schieben wir es ja eh nur hin und her und teilen hinterher wieder.
ich bin Ende April 24 aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Nutzungsentschädigung wurde sofort geltend gemacht, es standen 800€ im Raum, was lächerlich ist für ein Haus mit 200qm auf 1400qm Grundstück, aber eine marktgerechte Miete kann man ja frühestens nach dem Trennungsjahr fordern. Meine Frau ist dann Ende September ausgezogen. Mein Anwalt hat mir immer wieder ausgeredet, die Nutzungsentschädigung tatsächlich einzufordern, um nicht weiter Öl in´s Feuer zu gießen, wobei unsere Kommunikation ohnehin ne Katastrophe ist. Ich war aber nicht dringend auf das Geld angewiesen.
Mein Frage: Verjährt dieser Anspruch irgendwann, also muss ich aufpassen, nicht zu lange zu warten? Ganz ideal wäre es natürlich, diesen erst nach dem Zugewinnausgleich einzufordern, sonst schieben wir es ja eh nur hin und her und teilen hinterher wieder.