28-05-2025, 18:18
(28-05-2025, 17:52)p__ schrieb: Auf jeden Fall eins unterlassen: Der Ex antworten. Auch nicht mit Sätzen wie "Dazu möchte ich nichts sagen, es gilt eine Kontaktsperre". Nichts. Und Nichts heisst Nichts.
Tue ich nicht. Eine Nachfrage interessehalber: warum eigentlich nicht? Also nichtmal ein "dazu möchte ich nichts sagen"? Der Gedankengang dahinter interessiert mich.
(28-05-2025, 17:52)p__ schrieb: Der Verfahrensbeiständin kannst auch sagen, dass du zu allen möglichen Dingen Nachrichten der Mutter erhälst, was du denn tun sollst, es gelte doch eine richterliche Kontaktsperre.
Soeben eine jammervolle E-Mail geschrieben, ob und was ich dagegen tun kann.