29-05-2025, 21:03
Wenn es KINDbezogen ist, dann ist die Kommunikation ja auch erlaubt. Wenn sie nur allgemeines Blabla bringt, dann gilt dafür sowie eventuelle Antworten darauf die Kontaktsperre. Und die ist auch amtlich, sogar vollstreckbar. Das weiss jeder und die hast nicht du festgelegt, sondern ein Richter. Damit ist sie zu achten und ihre Verletzung ist ahndungsfähig. Davon die Finger zu lassen hat höhere Priorität wie der Vorwurf der Mutter, du würdest dich der Kommunikation verweigern.
Wenn sie Kindesbelange mit anderem Krempel zusammenpackt, antwortest du ausschliesslich auf die Kindbelange.
Mütterchen Würgnudel: "Lars Ludwig ist etwas erkältet, der muss sich am Wochenende bei dir warm anziehen! Das liegt auch an dem Schrottboiler, den du nie richtig repariert hast und der nun nur lauwarmes Wasser bringt. Mach das endlich oder ich lasse es machen, die Rechnung geht dann an dich, da hast du doch nichts dagegen, oder?!"
Väterchen Frust: "Für Lars Ludwig liegt eine warme Jacke bereit, die er bei kühlem Wetter anziehen kann. Ich hole ihn Freitag, den 30.5. um 17:00 Uhr MESZ am Eingang der Waldorfschule "Blumenkinder" ab."
Wenn sie Kindesbelange mit anderem Krempel zusammenpackt, antwortest du ausschliesslich auf die Kindbelange.
Mütterchen Würgnudel: "Lars Ludwig ist etwas erkältet, der muss sich am Wochenende bei dir warm anziehen! Das liegt auch an dem Schrottboiler, den du nie richtig repariert hast und der nun nur lauwarmes Wasser bringt. Mach das endlich oder ich lasse es machen, die Rechnung geht dann an dich, da hast du doch nichts dagegen, oder?!"
Väterchen Frust: "Für Lars Ludwig liegt eine warme Jacke bereit, die er bei kühlem Wetter anziehen kann. Ich hole ihn Freitag, den 30.5. um 17:00 Uhr MESZ am Eingang der Waldorfschule "Blumenkinder" ab."