01-06-2025, 17:59
(30-05-2025, 17:31)kay schrieb: Wenn Dir das dermassen auf den Wecker geht, beantrage bei Gericht dass der Verstoss gegen das Kontaktverbot Konsequenzen hat. Bei einer Frau wird da wahrscheinlich nicht mehr als eine Ermahnung rauskommen aber ev. reicht der Schuss vor den Bug ja damit die Gutste Dich in Ruhe laesst.
(30-05-2025, 17:31)p__ schrieb: Genau! Das ist keine kindbezogene Kommunikation, sondern eine ganz allgemeine, unkonkrete Jammerklage, ein "sich Luft machen" auf deine Kosten. Hat der Richter ausgeschlossen, sie tut es trotzdem, bring das wie besprochen an aber antworte nicht und fall nicht drauf rein.
Habe Meldung gemacht wie von p__ empfohlen. Also bei der VB "gejammert" erstmal. Neutrale, aber schriftliche Antwort: sie könne mir nat. keinen rechtlichen Rat geben, aber sie habe "auch der KM in der jetzigen Situation geraten, nicht weiter miteinander zu kommunzieren".
Wie bringe ich es jetzt geschickt im Verfahren ein?
Außerdem: die Begründung des Richters für seine Befangenheit ist da - ich finde, die hat es in sich. Im positiven Sinne. Aber vielleicht "spinne" ich. Kann ich das geschwärzt irgendwie hochladen?