03-06-2025, 21:13
"allgemeine Schulausbildung" zählt im Unterhaltsrecht alles, was am Ende keinen Berufsabschluss hat. Damit können solche Schulen je nach Bundesland durchaus zur Privilegierung führen.
Da aber der Titel deinen Worten nach nicht befristet ist, ändert sich zunächst nichts an deinen Zahlungspflichten. Erst muss der Titel weg.
Da aber der Titel deinen Worten nach nicht befristet ist, ändert sich zunächst nichts an deinen Zahlungspflichten. Erst muss der Titel weg.