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Abänderungsklage Güteverhandlung
#33
Ok verstehe. Bedeutet, diesen Monat noch 1450 SB abziehen und ab 3.Juli (Ferienstart) dann den SB meiner alleinigen Einkommensstufe bspw. 5, weil nur ein Kind dann Stufe 6, also 2150. Ist das so korrekt gedacht?

Richtig, der Titel ist nicht befristet. Der Zahlbetrag bis Ausbildungsstart wird dem bisherigen aber sehr nahe sein. Daher werde ich, nachdem ich den Ausbildungsvertrag in der Hand halte und für ab August dann neu berechnet habe, einen Verzicht auf die Rechte aus dem Titel verlangen und wenn nicht verzichtet werden möchte, dann halt über ne Abänderung.

Hast du Input für mich bzgl. der Verzichtserklärung? Mein Anwalt meinte soetwas wie "hiermit verzichte, Kind, auf die Rechte aus dem Beschluss XY, soweit ein Betrag so und so unterschritten wird" würde genügen?

Macht das so rechtlich genug Sinn?
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RE: Abänderungsklage Güteverhandlung - von NGU1989 - 03-06-2025, 21:44

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