Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 2 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Abänderungsklage Güteverhandlung
#38
Danke dir.

Noch ne Frage zum Unterhalt in der Ausbildung.
Angenommen Bedarf ist nach Einkommensstufe 10, also 1109€. Davon geht das ganze Kindergeld runter, bleiben noch 854€. Sagen wir Kind verdient in der Ausbildung 700 netto. Gehen noch 100€ pauschal runter , bleiben 600€ Einkünfte. Dann blieben noch 254€ Bedarf übrig. Werden diese dann vom Kindergeld gedeckt, oder wird das Kindergeld nur einmal in der Rechnung (bei Bedarfsermittlung) berücksichtigt? Also im Prinzip, freier Mann, oder noch 254 mit KM teilen?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Abänderungsklage Güteverhandlung - von NGU1989 - 04-06-2025, 15:52

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste