04-06-2025, 18:50
(04-06-2025, 11:35)Vollstreckungsziel schrieb: Aber der Träger müsste doch die tatsächlichen Kosten gegenrechnen und nicht pauschal einen Betrag nehmen?
Betreuungsunterhalt beträgt immer mindestens 1200 EUR. Das ist die Basis. Das kann sie oder die Stelle, auf die ihre Ansprüche übergegangen sind geltend machen. Egal wie sie wohnt, wer ihr den Kaffee bezahlt, was sie tut. Sind nicht alle Ansprüche übergegangen, kann sie den Rest selbst geltend machen. Du kannst es drehen wie du willst, am Ende zahlst du mindestens diesen Betrag. Die Ausnahmen sind exotisch und hier nicht zutreffend. Zum Beispiel, wenn sie so viel Vermögen hätte, dass dies eigenens Einkommen generiert. Ich glaube allerdings nicht, dass sie Vermögen hat, sondern dass sie auf der Suche nach einem solchen ist.