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Abänderungsklage Güteverhandlung
#40
Wenn ich es so lese, merke ich selbst, dass es keine schlaue Frage war.

Aber ich hab direkt noch eine. Unterhalt ist ja im Voraus. Ausbildungsgehalt im nachhinein. Da entsteht ja ein geldleeres Vakuum. Angenommen Ausbildungsvergütung deckt den Bedarf vollständig. Wenn die Ausbildung am 01. August beginnt, wann ist der letzte Unterhalt zu zahlen? 01. Juli, oder muss man das "Vakuum" noch füllen?
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RE: Abänderungsklage Güteverhandlung - von NGU1989 - 04-06-2025, 19:28

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