05-06-2025, 20:57
Nochmal: Man kann der Ex keins reindrücken. Die Gemeinde kann Bussgelder verhängen, nicht der Vater. Mit der Frage nach der Anmeldung ist der Sachverhalt der Gemeinde bekannt geworden. Der Vater kann diesen Sachverhalt weder ändern noch beschönigen noch verstärken. Entweder, die Gemeinde tut was oder sie tut nichts. Der Vater kann nichts davon herbeiführen.