17-06-2025, 19:58
Gütertrennung schliesst nicht Unterhalt und Versorgungsausgleich aus, du bekommst also Rentenpunkte und vielleicht Unterhalt. Deshalb ist b) vielleicht gar kein Anfechtungsgrund.
Was du vor hast, ist keine Anfechtung! Du erklärst den Ehevertrag für unwirksam wegen Sittenwidrigkeit. Das geht nach § 138 BGB und sollte möglichst bald passieren. Über die unterschiedliche Behandlung weisst du ja Bescheid, ein Ehemann dürfte damit weniger Chancen haben. "Gesamtschau", "Einzelfall" - übersetzt: Reine Richterwillkür.
Was du vor hast, ist keine Anfechtung! Du erklärst den Ehevertrag für unwirksam wegen Sittenwidrigkeit. Das geht nach § 138 BGB und sollte möglichst bald passieren. Über die unterschiedliche Behandlung weisst du ja Bescheid, ein Ehemann dürfte damit weniger Chancen haben. "Gesamtschau", "Einzelfall" - übersetzt: Reine Richterwillkür.