Wow, Nappo, vielen vielen Dank für den Super-Input ! Das werde ich gern berücksichtigen und entsprechend formulieren. Der Anwalt ist leider etwas langsam, schickt uns die Forderungen von JC bzw JA und wartet dann darauf, dass wir die Antworten vorformulieren, die er dann nur weiterleiten muss. Obwohl er hin und wieder auch mal was nützliches ergänzt - aber dieses Forum ist - bei weitem - informativer und hilfreicher. Nichtsdestotrotz kann es ja nicht schaden, einen Anwalt an der Hand zu haben, ursprünglich hatte ich gehofft, dass die Behörden einem Anwalt gegenüber nicht so unverschämt werden wie gegenüber einem Privatmenschen. War wohl nix.
[quote="Nappo" pid='221259' dateline='1750415460']
Absatz 2: Ich würde dem JC das so nicht darlegen. Wenn ich schreibe, dass er keinen Mietvertrag bekam, weil er kein Einkommen hatte, könnte ein böser Sachbearbeiter eventuell daraus schließen, dass auch kein Mietverhältnis bestanden hat. Egal, ob nun Miete gezahlt wurde oder gestundet. Ich würde lediglich antworten: es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Mietvertrag anzufertigen und da es sich um ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen handelt(e), haben wir davon abgesehen und einen Mietvertrag auf verschiedenen Gründen sodann zum ..... aufgesetzt. das hilft aber der Tatsache nicht ab, dass das Mietverhältnis ab dem .... tatsächlich bestanden hat, welches von mir versichert wird. (Achtung! Steuererklärung? Mietverhältnis angegeben?
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Dazu muss ich wohl sagen, dass der Mietvertrag tatsächlich erst im 2024 aufgesetzt wurde und auch nachfolgend mit Mietzahlungen bis Ende 2024 belegbar ist. Davor gab es halt keine nachweisbaren Mietzahlungen (eben wegen fehlendem Einkommen, und ab März dann erst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt). Deshalb kann ich nicht gut behaupten, dass ein nicht schriftlicher Mietvertrag bestanden hat, da keine Zahlungen nachzuweisen sind. Ab 2025 habe ich dann offiziell einen Stundungsvereinbarung aufgesetzt, die die auflaufenden Mietzahlungen bis zum Ende der Ausbildung in 2028 mit regulärem Zinssatz stundet und danach in Raten bezahlt werden kann (hab mir da eine Vorlage aus dem Internet gezogen)
[quote="Nappo" pid='221259' dateline='1750415460']
Absatz 2: Ich würde dem JC das so nicht darlegen. Wenn ich schreibe, dass er keinen Mietvertrag bekam, weil er kein Einkommen hatte, könnte ein böser Sachbearbeiter eventuell daraus schließen, dass auch kein Mietverhältnis bestanden hat. Egal, ob nun Miete gezahlt wurde oder gestundet. Ich würde lediglich antworten: es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, einen Mietvertrag anzufertigen und da es sich um ein Mietverhältnis unter nahen Angehörigen handelt(e), haben wir davon abgesehen und einen Mietvertrag auf verschiedenen Gründen sodann zum ..... aufgesetzt. das hilft aber der Tatsache nicht ab, dass das Mietverhältnis ab dem .... tatsächlich bestanden hat, welches von mir versichert wird. (Achtung! Steuererklärung? Mietverhältnis angegeben?
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Dazu muss ich wohl sagen, dass der Mietvertrag tatsächlich erst im 2024 aufgesetzt wurde und auch nachfolgend mit Mietzahlungen bis Ende 2024 belegbar ist. Davor gab es halt keine nachweisbaren Mietzahlungen (eben wegen fehlendem Einkommen, und ab März dann erst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt). Deshalb kann ich nicht gut behaupten, dass ein nicht schriftlicher Mietvertrag bestanden hat, da keine Zahlungen nachzuweisen sind. Ab 2025 habe ich dann offiziell einen Stundungsvereinbarung aufgesetzt, die die auflaufenden Mietzahlungen bis zum Ende der Ausbildung in 2028 mit regulärem Zinssatz stundet und danach in Raten bezahlt werden kann (hab mir da eine Vorlage aus dem Internet gezogen)