20-06-2025, 18:57
(20-06-2025, 16:22)sirius83 schrieb: Dazu muss ich wohl sagen, dass der Mietvertrag tatsächlich erst im 2024 aufgesetzt wurde und auch nachfolgend mit Mietzahlungen bis Ende 2024 belegbar ist. Davor gab es halt keine nachweisbaren Mietzahlungen (eben wegen fehlendem Einkommen, und ab März dann erst ein regelmäßiges Arbeitsentgelt). Deshalb kann ich nicht gut behaupten, dass ein nicht schriftlicher Mietvertrag bestanden hat, da keine Zahlungen nachzuweisen sind. Ab 2025 habe ich dann offiziell einen Stundungsvereinbarung aufgesetzt, die die auflaufenden Mietzahlungen bis zum Ende der Ausbildung in 2028 mit regulärem Zinssatz stundet und danach in Raten bezahlt werden kann (hab mir da eine Vorlage aus dem Internet gezogen)
Also, ich habe mal an einem Abend für 12 Monate rückwirkend Mietquittungen von 'nem Block unterschreiben lassen. Also Mietzahlungen in Cash gegen Unterschrift. Wenn es keine Zahlung gab, dann halt Schuldscheine (dafür gibt es auch Vordrucke) , bzw. Rückzahlungsvereinbarungen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007
Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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