20-06-2025, 23:33
Ach super ! So kann ich dann (auf Rückfrage) auch Mietzahlungen ais der Zeit vor dem schriftl. Vertrag belegen. Hab ich nur leider vergessen, in der jeweiligen Steuererklärung zu erwähnen, aber dann muss ich halt notfalls - falls da jemand nachfragt, eine Steuerrückzahlung in Kauf nehmen.