21-06-2025, 02:38
(10-01-2025, 22:07)Nintendo schrieb:(10-01-2025, 19:21)Sneax001 schrieb: Ich würde die Frist komplett ausreizen. Den Fragebogen nicht ausfüllen richtig? Nur mit eigenen Worten nen Scheiß schreiben + die Nachweise. Wenn ich’s richtig verstanden habe geht die Affen mein Vermögen nix an? Egal was die im Fragebogen wissen wollen richtig?
Sobald die Berechnung vom Jugendamt da ist und ich nicht damit zufrieden bin den Anwalt rechnen lassen oder nicht?
Wäre es nicht einfacher selbst eine kurze Rechnung als Anhang einzustellen und in einer normalen Frist zu antworten?
Solange dir das JU nichts böses tut würde ich freundlich mitspielen und damit das Verfahren in die gewünschten Bahnen ziehen. So könnte es einfacher sein den 350€ Kredit (beim JU) durchzukriegen, als im Nachhinein per Anwalt. Aber irrelevante Dinge wie Vermögen natürlich trotzdem nicht nennen. Das Feld durchstreichen, aber nicht mit einer 0 lügen.
Jetzt will ja das Jugendamt was Böses .
Demnach unfreundlich mitspielen .
Eventuell wäre ein Schreiben nicht schlecht worin steht:
Sehr geehrtes Jugendamt.
Als ich den Brief mit der Kopfzeile sah,
habe ich gehofft, dass sie sich um eine Umgangsregelung
Erkundigen wollten.
Enttäuscht habe ich festgestellt, dass das nicht so ist.
Deswegen erkenne ich Ihr Schreiben nicht an.
Mit angemessenen Grüßen
Karma