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Kindesunterhalt selbstständig absetzen nach Kindestod?
#2
Mein Beileid zum Tod des Kindes und der ganzen Situation.

Für Antworten, die dir nicht gefallen bist du selber zuständig, das Forum hat für diese Fälle eine Filterliste.

Nicht titulierten Unterhalt kannst du sofort einstellen, ohne weitere Worte oder Aktionen. Titulierter Unterhalt ist gemäss https://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#alttitel zu behandeln, Rückgabe oder Verzicht. Voraussetzung ist, dass keine Schulden bestehen.

Aus Interesse: Wie ist das denn medizinisch? Kann man den Gendefekt bei Embryonen aus künstlicher Befruchtung diagnostizieren und wenn es den Defekt hat, weg damit? Besteht die Gefahr, dass ein Embryo den Defekt zwar nicht hat, aber die Veranlagung dazu seinerseits vererbt? Also ein gesundes Kind, aber dann das Risiko eines kranken Enkels?
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RE: Kindesunterhalt selbstständig absetzen nach Kindestod? - von p__ - 23-06-2025, 16:00

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