01-07-2025, 09:21
Die Mails und ihre Zusage vom Dezember hast du noch? Dann schnell vor Gericht. Gespräch war ja bereits, also auch keine weitere Fristsetzung.
Zusage war da, Kontinuität war da, Urlaub ist bereits festgelegt, Gründe für eine Verschiebung und Verkürzung wurden durch die Mutter nicht genannt, Einigungsversuch gemacht -> Eilbedürftigkeit. Eventuell mit beantragen, dass die Ferien generell halbiert werden und Elternvereinbarungen dafür X Monate vorher zu treffen sind.
Zusage war da, Kontinuität war da, Urlaub ist bereits festgelegt, Gründe für eine Verschiebung und Verkürzung wurden durch die Mutter nicht genannt, Einigungsversuch gemacht -> Eilbedürftigkeit. Eventuell mit beantragen, dass die Ferien generell halbiert werden und Elternvereinbarungen dafür X Monate vorher zu treffen sind.