03-07-2025, 12:59
Komplex, drei verschiedene Dinge.
Den Kinderfreibetrag kriegen beide Eltern, ausser einer leistet keinen Beitrag zur Pflege / Erziehung. Weise nach, dass Mutti keinerlei Unterhalt geleistet hat, dann Antrag auf Übertragung ihres Kinderfreibetrags stellen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Wenn sie nur das Kindergeld gegeben hat, ist das kein Unterhalt. Ist ne staatliche Leistung und keine Leistung der Mutter.
Der BEA (Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) steht grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Aber wenn das Kind ausschließlich in einem Heim lebt und keiner der Eltern erzieht oder betreut, entfällt der Anspruch komplett für beide.
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) kriegst du, wenn dein Kind bei dir gemeldet war (mit Hauptwohnsitz), das war nicht der Fall.
Das Steuerrecht und diese Leistungen sind sexistischer Dreck. Sie gehen immer von einem alleinerziehenden Mütterlein aus, das arm und unterjocht in der Kate mit dem Kind hockt, der Vater scheffelt draussen bei der Arbeit Millionen und hält sich fern. Das ist der Steuer-Standardfall. Davon abzuweichen ist dann schwer bis unmöglich, Klimmzüge machen, darzulegen und zu beweisen hat der Vater.
Den Kinderfreibetrag kriegen beide Eltern, ausser einer leistet keinen Beitrag zur Pflege / Erziehung. Weise nach, dass Mutti keinerlei Unterhalt geleistet hat, dann Antrag auf Übertragung ihres Kinderfreibetrags stellen (§ 32 Abs. 6 Satz 6 EStG). Wenn sie nur das Kindergeld gegeben hat, ist das kein Unterhalt. Ist ne staatliche Leistung und keine Leistung der Mutter.
Der BEA (Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) steht grundsätzlich beiden Eltern je zur Hälfte zu. Aber wenn das Kind ausschließlich in einem Heim lebt und keiner der Eltern erzieht oder betreut, entfällt der Anspruch komplett für beide.
Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) kriegst du, wenn dein Kind bei dir gemeldet war (mit Hauptwohnsitz), das war nicht der Fall.
Das Steuerrecht und diese Leistungen sind sexistischer Dreck. Sie gehen immer von einem alleinerziehenden Mütterlein aus, das arm und unterjocht in der Kate mit dem Kind hockt, der Vater scheffelt draussen bei der Arbeit Millionen und hält sich fern. Das ist der Steuer-Standardfall. Davon abzuweichen ist dann schwer bis unmöglich, Klimmzüge machen, darzulegen und zu beweisen hat der Vater.