08-07-2025, 14:36
Ja natürlich, aber aktuell steht ja noch gar nicht fest, dass das JA und JC die Leistungsunfähigkeit anerkennen. Und aufgrund der Ausbildung steht ihm theoretisch selbst ja auch Unterhalt von mir zu, aktuell glaube ich 990 EUR. Das kann ich aber auch nicht zahlen (wer kann so was überhaupt mal eben so abzweigen), und mein Sohn will das auch gar nicht. Keine Ahnung, ob das JA/JC noch auf die Idee kommt, das als fiktives Einkommen anzusetzen...
Versuchsweise hatte ich übrigens mal Wohngeld beantragt, wurde aber aufgefordert, meine Anstrengungen inkl. Anwaltsangabe nachzuweisen, dass ich Unterhaltszahlungen von meinem Ex eingefordert hätte. Das habe ich nie gemacht und werde ich auch nicht tun, weil ich bis vor kurzem selbst ausreichend für meinen Sohn und mich sorgen konnte. Ich hab denen gesagt, ich bin seit 12 Jahren geschieden, aber ich hasse meinen Ex nicht. Natürlich wurde Wohngeld daraufhin abgelehnt.
Nun denn, ich glaube wir lassen das mit dem Kredit besser, sonst türmen sich die Schulden noch, wenn er irgendwann fertig ist mit der Ausbildung.
Versuchsweise hatte ich übrigens mal Wohngeld beantragt, wurde aber aufgefordert, meine Anstrengungen inkl. Anwaltsangabe nachzuweisen, dass ich Unterhaltszahlungen von meinem Ex eingefordert hätte. Das habe ich nie gemacht und werde ich auch nicht tun, weil ich bis vor kurzem selbst ausreichend für meinen Sohn und mich sorgen konnte. Ich hab denen gesagt, ich bin seit 12 Jahren geschieden, aber ich hasse meinen Ex nicht. Natürlich wurde Wohngeld daraufhin abgelehnt.
Nun denn, ich glaube wir lassen das mit dem Kredit besser, sonst türmen sich die Schulden noch, wenn er irgendwann fertig ist mit der Ausbildung.