09-07-2025, 11:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-07-2025, 11:10 von Vollstreckungsziel.)
So, ich bin zurück mit einem Update. Es ist jetzt ein Monat vergangen nachdem ich dem Anwalt ein klares Nein bzgl eines privaten Tests gegeben hatte und in der Zeit war es ruhig und bei mir gingen permanent diverse Spekulationen durch den Kopf ob sie es überhaupt durchzieht. Es kam dann vor kurzem nur ein Babybild zur Einmalansicht - keine Ahnung was sie damit bezwecken wollte...
Jedenfalls kam dann gestern jetzt doch etwas vom Amtsgericht.
Der Betreff ist die Abstammungsangelegenheit von Kind xy.
Ich hab eine Anlage mit einem Antrag auf Gewährung einer Verfahrenskostenhilfe bekommen. Denke mal ich kann mir sparen sowas zu stellen, da ich ja ein eigenes Einkommen habe was sicher zu hoch sein wird um als bedürftig genug zu gelten.
Da steht dann direkt danach, dass ich Gelegenheit habe auf diesen Antrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich Stellung zu nehmen.
Da muss ich wohl nichts machen, oder? Ich wüsste auch nicht was ich da groß zu sagen sollte.
Außerdem weisen die darauf hin, dass das Gutachten Kosten von ca. 1.000,- verursacht, aber das war mir ja schon klar und ich habe mich trotzdem dazu entschieden um absolute Sicherheit zu haben.
Die Kosten muss ich wohl auch tragen, wenn der Test negativ ist, wenn ich vorher bewiesenermaßen Angebote für einen privaten Test ausgeschlagen habe.
Neben diversen Hinweiszetteln liegt dann natürlich noch der Antrag des Anwalts der KM mit bei.
Das nennt sich Antrag auf Anfechtung einer Vaterschaft und Antrag auf Feststellung einer Vaterschaft. Ich kapier gerade nicht warum beides, ist das normal im Prozess??? Meiner Recherche nach kann das ne reine Formalie sein, aber ich finde das ziemlich seltsam.
Außerdem beinhaltet der Antrag noch die Bitte der Verfahrenskostenbeihilfe für die KM, aber das ist für mich wohl nicht relevant.
Muss ich da noch irgendwie tätig werden oder jetzt einfach zurücklehnen und auf die offizielle Einladung zum Test warten?
Danke schon mal vorab.
Jedenfalls kam dann gestern jetzt doch etwas vom Amtsgericht.
Der Betreff ist die Abstammungsangelegenheit von Kind xy.
Ich hab eine Anlage mit einem Antrag auf Gewährung einer Verfahrenskostenhilfe bekommen. Denke mal ich kann mir sparen sowas zu stellen, da ich ja ein eigenes Einkommen habe was sicher zu hoch sein wird um als bedürftig genug zu gelten.
Da steht dann direkt danach, dass ich Gelegenheit habe auf diesen Antrag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang schriftlich Stellung zu nehmen.
Da muss ich wohl nichts machen, oder? Ich wüsste auch nicht was ich da groß zu sagen sollte.
Außerdem weisen die darauf hin, dass das Gutachten Kosten von ca. 1.000,- verursacht, aber das war mir ja schon klar und ich habe mich trotzdem dazu entschieden um absolute Sicherheit zu haben.
Die Kosten muss ich wohl auch tragen, wenn der Test negativ ist, wenn ich vorher bewiesenermaßen Angebote für einen privaten Test ausgeschlagen habe.
Neben diversen Hinweiszetteln liegt dann natürlich noch der Antrag des Anwalts der KM mit bei.
Das nennt sich Antrag auf Anfechtung einer Vaterschaft und Antrag auf Feststellung einer Vaterschaft. Ich kapier gerade nicht warum beides, ist das normal im Prozess??? Meiner Recherche nach kann das ne reine Formalie sein, aber ich finde das ziemlich seltsam.
Außerdem beinhaltet der Antrag noch die Bitte der Verfahrenskostenbeihilfe für die KM, aber das ist für mich wohl nicht relevant.
Muss ich da noch irgendwie tätig werden oder jetzt einfach zurücklehnen und auf die offizielle Einladung zum Test warten?
Danke schon mal vorab.