14-07-2025, 10:52
Selbstbehalt & Co spielen zum jetzigen Zeitpunkt keine Rolle. Es besteht erst einmal eine vollumfängliche Auskunftspflicht ohne Vorbehalte, auch wenn du jetzt schon wissen würdest, dass du unter Selbstbehalt liegst.
- Du hast dem Kind Auskunft zu geben.
- die Mutter hat dem Kind Auskunft zu geben.
- das Kind hat dir und der Mutter Auskunft zu geben, auch über den Stand der Ausbildung.
Dann kommen Fragen nach Selbstbehalt, Haftungsquote, Rangfolge.
Lieber Diego-Jason,
vielen Dank für deine Nachricht. Wie bisher auch immer, so bin ich weiterhin bereit, dir Unterhalt im Rahmen deiner Bedürfnisse und meiner finanziellen Möglichkeiten zu bezahlen.
Da ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, benötigen wir dazu weitere Informationen, um die Anteile der beiden Eltern zu kalkulieren. Anbei findest du meine Einkommensauskunft, Nachweise für mein gesamtes letztes Jahreseinkommen, so wie ich sie früher schon immer wieder dem anderen Elternteil und dem Jugendamt vorgelegt habe. Diese Nachweise werden nun auch vom anderen Elternteil benötigt, bitte hole sie schriftlich ein und mache sie mir zugänglich, so wie du auch meine Auskunfte dem anderen Elternteil zugänglich machen solltest. Ferner benötigen wir einen Nachweis zum jetzigen Stand deiner Ausbildung, zum Beispiel eine für die Gegenwart gültige Schulbescheinigung oder ein Abschlusszeugnis falls kürzlich errungen oder auch eine Anmeldung bei einer Hochschule, gegebenfalls auch Nachweise zu eigenen Einkünften.
Das ist die nötige Informationsgrundlage, auf der wir uns dann über die Unterhaltshöhe einigen können.
Mit freundlichsten Grüssen
Papa Pancho-Pepito
- Du hast dem Kind Auskunft zu geben.
- die Mutter hat dem Kind Auskunft zu geben.
- das Kind hat dir und der Mutter Auskunft zu geben, auch über den Stand der Ausbildung.
Dann kommen Fragen nach Selbstbehalt, Haftungsquote, Rangfolge.
Lieber Diego-Jason,
vielen Dank für deine Nachricht. Wie bisher auch immer, so bin ich weiterhin bereit, dir Unterhalt im Rahmen deiner Bedürfnisse und meiner finanziellen Möglichkeiten zu bezahlen.
Da ab 18 beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind, benötigen wir dazu weitere Informationen, um die Anteile der beiden Eltern zu kalkulieren. Anbei findest du meine Einkommensauskunft, Nachweise für mein gesamtes letztes Jahreseinkommen, so wie ich sie früher schon immer wieder dem anderen Elternteil und dem Jugendamt vorgelegt habe. Diese Nachweise werden nun auch vom anderen Elternteil benötigt, bitte hole sie schriftlich ein und mache sie mir zugänglich, so wie du auch meine Auskunfte dem anderen Elternteil zugänglich machen solltest. Ferner benötigen wir einen Nachweis zum jetzigen Stand deiner Ausbildung, zum Beispiel eine für die Gegenwart gültige Schulbescheinigung oder ein Abschlusszeugnis falls kürzlich errungen oder auch eine Anmeldung bei einer Hochschule, gegebenfalls auch Nachweise zu eigenen Einkünften.
Das ist die nötige Informationsgrundlage, auf der wir uns dann über die Unterhaltshöhe einigen können.
Mit freundlichsten Grüssen
Papa Pancho-Pepito