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Ferienaufteilung
#8
bitte ich brauche noch mal dringend hilfe!!!


antrag auf regelegung des umgangsrecht in den sommerferien 2025 im wege der einstweiligen anordnung.
beantragt:


1. dem antragsteller wird gestattet mit dem kind die letzten 3 wochen sommerferien zusammen zu sein:


2. die gerichtskosten werden gegeneinander aufgehoben.



gründe:
die antragsgegnerin und ich leben seit juli 21 getrennt. das sorgerecht steht der der antragsgegnerin und mir gemeinsam zu.
eine gerichtliche regelung regelung wurde bislang noch nicht getroffen.



der antragsteller erklärt:
im november 2024 waren die kindesmutter und ich beim JA. mit frau haben wir unter anderem die Ferienregelgung für 2025 besprochen.
es wurde abgesprochen, dass wir generell die ferien hälftig aufteilen, sodass unsere tochter jeweils zu hälfte bei der mutter und zu hälfte bei mir ist. so haben wir das die letzten jahre auch immer gemacht.



die kindesmutter hat mir nach dem termin dann die ferienübersichten zugeschickt und dabei ist mir direkt aufgefallen, dass sie nur zwei statt wie besprochen drei wochen bei mir wäre. 



ich würde mit tochter gerne die ZUGESAGTE vater kind kur in den sommerferien machen. die kur geht drei wochen. bis heute hat die kindesmutter mir diese drei wochen nicht zugesagt, obwohl das bei frau x im november so besprochen wurde. 

ende juni waren wir noch einmal bei frau X und auch dort hat die kindesmutter den drei wochen nicht zugestimmt. Sie hat dafür keine begründung. auch auf nachfrage von frau X wurde sie befragt, ob es eine längere urlaubsreise gibt weswegen sie nicht zustimmt, aber das war nicht zutreffend. ich möchte dass die kindesmutter den drei wochen zustimmt, damit ich mit kind in die vater kind kur fahren kann. ich habe auch den urlaub auf der arbeit bereits bewilligt bekommen und dieser ist nicht mehr verschiebbar.

die nunmehr beantragte regelung entspricht dem kindeswohl.

ende

antwort vom anwalt KM:
in der sache ist der antrag des kindesvaters abzuweisen. eine besondere eilbedürftigkeit ist ohnehin nicht erkennbar, zumal der umgang selbst nicht im streit steht, sondern überaus großzugig stattfindet.

offensichtlich hat der kindesvater den antrag auf umgang gestellt, ohne dass überhaupt eine kur zu diesem zeitpunkt bewilligt wurde. gründe, die eine kur rechtfertigen, sind ebenfalls nicht bekannt und auch nicht vorgetragen.



die kindesmutter wehrt sich grundsätzlich in keinster weise gegen den umgang der gemeinsamen tochter mit dem vater. insoweit ist grundsätzlich ein großzügiges umgangsrect zwischen den parteien vereinbart, welches über das übliche maß hinausgeht.



dass allerdings der nunmehr durch den kindesvater beantragte ferienkontakt dem kindeswohl entspricht und nicht nur lediglich den wünschen des kindesvaters, ist weder dargelegt noch im übrigen behauptet. die vom kindesvater beantragte ferienregelung entspricht dem kindeswohl nicht.
hierzu ist folgendes anzumerken:
trotz des grundsätzlich großzügigen umgangs, der zwischen den parteien bezogen auf die gemeinsame tochter praktiziert wird, findet eine kommunikation zischen den kindeselternbezogen auf die kindeswohlbelange nicht statt. der kindesvater informiert die kindesmutter weder im detail über etwaige unternehmungen, aufenthaltsorte oder aber sportliche angebote, welche er mit der gemeinsamen tochter wahrnimmt.

so ist es beispielsweise in der vergangenheit dazu gekommen, dass der der antragsteller mit der gemeinsamen tochter einen tauchkurs besucht hat, für den die gemeinsame tochter noch nicht alt genug war, und mithin nicht auszuschließen ist, dass es diesbezüglich zu gesundheitlichen gefährdungen der tochter gekommen ist.



insbesondere allerdings zeigt sich, das bezogen auf die noch junge tochter insbesondere bei längeren kontakten heimweh auftritt. der kindesvater indes lässt in dieser grundsätzlich kommunikation zwischen der tochter und der mutter nur sehr eingeschrängt zu, da insgesamt die kommunikation zwischen den kindeseltern als schwierig zu bezeichnen ist.



im nachgang zum hiesigen antrag hat sich nunmehr offenbar herausgestellt, dass die kur anders stattfinden soll als ursprünglich geplant durch den kindesvater beantragt. insoweit ist nach derzeitigem stand zweifelhaft, ob der kindesvater den jetzigen antrag in der gestellten form überhaupt aufrechterhalten möchte. dies ist allerdings sache des antragstellers.
ende RA.




jetzt meine anmerkungen zu der ganzen sache:
ich habe das gespräch von november als aufnahme, nützt mir nur nichts da beide gesprächspartnerinnen nicht informiert waren.
(hälftige ferienbetreung, kur nur in den sommerferien usw.)

das gespräch im juli wurde ja nach nur der hälfte der zeit abgebrochen, da KM keine gründe für die 4 zu 2 wochen vortragen konnte, ich konnte somit gar nicht die kur ansprechen, die leider nicht ganz dem wunschzeitraum entsprach!!!! die tochter würde nämlich jetzt 6 tage nach den sommerferien in der schule fehlen. ich hatte die KM jetzt einen tag nach dem letzten abgebrochen gespräch beim jugendamt informiert:
Hallo KM,

da Du beim Gespräch bei Frau X am X keine ausschlaggebende Gründe genannt hast,
warum die diesjährigen Sommerferien auf einmal anders aufgeteilt werden
sollen, als bereits im November 2024 bei Frau X besprochen, sehe ich
mich leider gezwungen, spätestens nächste Woche Montag beim
Familiengericht weitere Schritte dies bzgl. einzuleiten.
Auch eine Urlaubsbegründung oder irgendeinen anderen Grund dafür
konntest Du selbst auf Nachfrage von Frau X nicht nennen. Wir haben die letzten 4 Jahre bereits immer alle Ferien - halbwegs
geteilt - so, dass hier das Kontinuitätsprinzip ganz klar gegeben ist!
Unsere Tochter hat auch das Recht und Bedürfnis, mit mir 3 Wochen lang am
Stück Sommerferien zu verbringen!

Ich bin für kurzfristige Lösungsvorschläge offen!


Das wir einen Wochenendausflug nach Brügge planen, habe ich Dir bereits
auf eine andere Nachfrage deinerseits mitgeteilt.
Da Du mich ja auch über jeden Holland Urlaub informierst, bin ich meiner
Informationspflicht ja auch im Vorfeld schon nachgekommen!

(ICH WERDE ÜBER KEINEN URLAUB, UNTERNEHMUNGEN INFORMIERT,
SIE ERWARTET ABER VON MIR STÄNDIGE ERREICHBARKEINT UND INFORMATIONEN)

Danke, dass Du immer alle Sprachnachrichten zeitnah vorspielst, dauert
nur manchmal recht lange eine Antwort von Josephin zu bekommen...

(ANTWORTEN KOMMEN IMMER 4-5 TAGE ZEITVERSETZT)

Ich bitte noch mal höflichst darum, mich bei der Abholung und zurück
bringen der Wechselkleidung von Josephin nicht über Kamera zu filmen und
aufzunehmen!

(ICH WERDE AUF ÜBERWACHUNGSKAMERAS AUFGEZEICHNET)

Gruß


email noch einen tag später an KM:

überraschenderweise erhielt ich die Mitteilung, dass ich von der Warteliste aufgrund eines Ausfalls aufgerückt bin und ich die Gelegenheit bekomme, noch dieses Jahr in den Sommerferien zur Vater Kind Kur nach Borkum zu reisen.

(ICH KONNTE DIE KUR BEIM LETZTEN GESPRÄCH NICHT ANMELDEN; DESWEGEN DIESER GRUND)

Leider ist es nicht ganz in meinem Wunschzeitraum, sonst hätte die Kur 
auf nächstes Jahr geschoben werden müssen.
Generell starten Kuren immer Mittwochs, so wurde mir dies mitgeteilt.
Die Kur würde vom 13.08. - 03.09. stattfinden.
Demnach würde Tochter ein paar Tage nach den Sommerferien fehlen, sie 
kann aber den ersten Lernstoff dort natürlich bereits vorarbeiten.

Ich bin gerade mega happy, dass es doch noch dieses Jahr klappt. Würde dieses Jahr keine Kur stattfinden, hätte Kind sicherlich auch das 
Recht und Bedürfnis, mit mir die 3 Wochen Sommerferien ohne Kur zu verbringen.
Ich hoffe wir werden uns mit alldem einig.
gruß


gespräch mit verfahrensbeiständin fand statt:
kind wurde schon instrumentisiert, würde bei heimweh sagen dass sie die mama vermissen tut und ich würde dann nicht zulassen, dass sie mami anrufen darf. absolter bullshit!!! sie darf natürlich jederzeit mit ihr kommunizieren wenn sie das verlangen hat!
verfahrensbeiständin regt sich darüber auf, dass der ZUGESAGTE zeitraum nicht mit dem wunschzeitraum (die letzten 3 wochen der sommerferien) übereinstimmt und dies in dem antrag steht. kind würde dann in der schule fehlen.
mein vorschlag an diese: KM kann sie ja gerne in der kur mal besuchen. oder wir beenden die kur vorzeitig, so dass kind nicht in der schule fehlt!
kind sagt die letzte kur vor 3 jahren, da musste sie in den kindergarten, das fand sie nicht gut. ohne kur wäre sie ja auch hier im kindergarten!
bei der letzter kur 22 hatte ich jeden tag 3 stunden anwendungen, den rest der zeit habe ich zeit mit meiner tochter verschrieben bekommen und wir haben viele tolle sachen unternommen und soll es auch diesmal werden. zeit mit der tochter haben.
unter anderem hatte sie dort ihr seepferdchen mit 4 jahren gemacht!
und ein jahr später weitere solche kleinen schwimmabzeichen. jetzt vor den sommerferien noch bronze.
ich möchte damit sagen, dass unsere tochter eine absolute wasserratte ist und seit dem sie 4 ist im wasser rumschnorchelt.
die tochter war vom besagten tauchschein ab 8 jahren, 1 jahr und 1 monat zu jung, aber aufgrund der wasser- und vor allem schwimmerfahrung, die der tauchlehrer (über 25 jahre erfahrung als dieser) sich angeschaut hat davon überzeugt, dass er keine bedenken hat. da ich die ganze zeit neben ihr bei 1 meter und 40 minuten zeit getaucht bin, habe ich meiner meinung nach unsere tochter in keinerlei weise in gefahr gebracht!
das hätte auch der tauchlehrer niemals verantworten können. da wird mir jetzt wohl ein ei gelegt.


der grosszügige umgang der hier angesprochen wird ist, freitag nach der schule bis montag morgen zur schule, alle 2 wochen.
nachdem beim erwähnten gespräch der umgang von KM gekürzt wurde (es gab mal ein paar ausfälle, beider seiten) von do nach der schule bis montag zur schule und dann den tollen nachmittag zwischen den wochen.
beim gespräch wurde dann auch ein testphase von einem halben jahr gesprochen um zu schauen ob dieser umgang jetzt so passt und ob dann nochmals über eine erweiterung des umgangs gesprochen wird.


vor ca. 4 wochen oder so musste ich zum 2. mal bei der arbeitsstelle von KM anrufen, um meine tochter aus einem tv beitrag löschen zu lassen.
sie weiss nämlich ganz genau, dass ich nicht möchte, dass sie im fernseh und später im internet zu sehen sein soll.


was soll ich jetzt tun?
muss ich noch was zurück schreiben bis mittwoch? oder antworten auf das schreiben erst am Mittwoch vortragen.
muss ich dort dann den antrag abändern lassen?
schaffe ich es ohne anwalt? oder soll ich die kur auf nächstes jahr verschieben?
muss ich der Gegenseite die gründe für eine kur vorlegen?
wie würdet ihr weiter vorgehen? fragen über fragen.
sorry für den vielen text, überwiegend kleinschreibung und den fehlenden oder zu vielen satzzeichen!
danke für eure hilfe.
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Ferienaufteilung - von datrainer - 01-07-2025, 06:53
RE: Ferienaufteilung - von bio - 01-07-2025, 08:06
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