15-07-2025, 11:08
Mangelfall, aber nicht absolut.
Die normale Pfändungsgrenze gilt übrigens nicht bei Unterhalt, siehe §850d ZPO. Die Bezüge sind "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar."
Die normale Pfändungsgrenze gilt übrigens nicht bei Unterhalt, siehe §850d ZPO. Die Bezüge sind "ohne die in § 850c bezeichneten Beschränkungen pfändbar."