16-07-2025, 02:55
(15-07-2025, 04:02)Alimen T schrieb: Wie hast du es geschafft
Den Unterhalt für 2 Kinder
Mit 1900€ netto zu stemmen vor
2 Jahren ?
Die
Pfändungsgrenze ist ja mittlerweile bei 1600€
Pfändungsgrenze bei Unterhalt entspricht dem Bürgergeld also 1030€ bei nicht- bzw 1234€ bei Erwerbstätig. Kann auch wie beim Bürgergeld noch weiter gekürzt werden,wenn man z.B. in einer Bedarfsgemeinschaft wohnt.Bevor du von 1900€ weiter Unterhalt zahlst würde ich mir erstmal den Schuldenberg anschauen,ist der zu groß lass sie bis zur Grenze pfänden und Zahl nicht auch noch zusätzlich.
Die schon genannten Schritte Auskünfte von Mutter sind natürlich sehr wichtig aber stell dich schonmal drauf ein , daß es heißt Miete,essen bla in voller Höhe weiterzahlen. Wenn du wenig Geld auf dem Konto hast (vom Einkommen-Unterhalt passt es)steht dir auch ein kostenloser Anwalt zu