Vor 11 Stunden
(Gestern, 15:54)p__ schrieb: Allein wohnen war auf Bafögbezug gemünzt, dachte ich.
Ganz genau.
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1. Allgemeinbildende Schulen
Bei Besuch einer weiterführenden, allgemeinbildenden Schule oder Berufsfachschule ab Klasse 10, wenn der Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, besteht ein BAföG-Anspruch von:
wohnhaft bei den Eltern: kein Anspruch
eigener Haushalt (Höchstsatz): 754,00 €