21-07-2025, 11:37
Ja, aber können wir nicht darauf hinweisen, dass sowohl dem JA als auch dem JC alle Einkommensnachweise vorliegen, und er nachvollziehbar aktuell nicht leistungsfähig und in Erstausbildung ist ? Und dass eine Verpflichtung zum Mindestunterhalt akzeptiert wird, sobald er leistungsfähig ist ? Dann macht eine Klage doch keinen Sinn